WER WIE, WAS, WIESO, WESHALB, WARUM?
Fragen über Fragen: wir haben die Antworten!
Die knuffigen Helden der Sesamstraße haben uns gelehrt: Wer nicht fragt, bleibt dumm. Mit anderen Worten: Fragen kostet nichts. Ganz im Gegenteil spart es allen Beteiligten Zeit (und mitunter sogar Geld), frühzeitig die richtigen Fragen zu stellen. Wir beantworten alle Ihre Fragen zur ART PRAXIS® jederzeit gerne. Und weil sich so manche Frage als Dauerbrenner entpuppt, finden Sie unter unseren FAQs schon einmal die entsprechenden Antworten. Sollte Ihr Wissensdurst nach der Lektüre dieser Seite ungestillt bleiben, kontaktieren Sie uns bitte. Unser Team freut sich darauf, Ihnen weiterzuhelfen.
Bei Ihrem ersten Termin lernen Sie zunächst unsere Praxis und einen Teil des Teams kennen. In einem persönlichen Gespräch setzen wir uns eingehend mit Ihren Problemen und Wünschen auseinander. Danach erfolgt die klinische Untersuchung und Erhebung Ihrer individuellen Gebisssituation. Schon zu diesem Zeitpunkt unterbreiten wir einen ersten Behandlungsvorschlag. Unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, übernehmen Krankenkasse bzw. Versicherung in der Regel diese Erstberatung. Sie oder Ihre Kinder können sich also kieferorthopädisch beraten lassen, ohne ein großes finanzielles Risiko einzugehen. Nur bei unmittelbarem Behandlungsbeginn entstehen Kosten. Es ist also ratsam, vorab zu klären, welche Kosten Ihre Versicherung übernimmt.
Vor Behandlungsbeginn benötigen (ggf. erstellen) wir kieferorthopädische Anfangsunterlagen bzw. diagnostische Unterlagen. Je nach Indikation handelt es sich um kieferorthopädisch aufbereitete Gipsmodelle, intraoralem Scan, Gesichtsfotos (extraorale Fotos), Fotos der Gebiss-Situation (intraorale Fotos), spezielle Röntgenbilder sowie Tests von Kiefergelenkstrukturen und Kaumuskulatur im Hinblick auf etwaige funktionelle Störungen. Nach der Aufbereitung werten wir diese diagnostischen Unterlagen aus berücksichtigen sie bei Ihrem individuellen Behandlungsplan. Mit Hilfe dieser Erkenntnisse wird auch – natürlich auf Basis der gesetzlich vorgeschriebenen Gebührenordnung – Ihr exakter Therapie- und Kostenplan erstellt.
Das ideale Alter zur ersten Vorstellung beim Kieferorthopäden liegt zwischen 4 und 6 Jahren. Obwohl wir in den wenigsten Fällen schon zu diesem Zeitpunkt eine kieferorthopädische Behandlung beginnen, können wir etwaige bzw. sich anbahnende Zahn- und Kieferfehlstellung erkennen und den günstigsten Zeitpunkt für die Erstbehandlung festlegen.
Die kieferorthopädische Behandlung in dieser Altersgruppe wird in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernommen, wenn bestimmte festgelegte Abweichungen vorliegen (sog. KIG-Einteilung: Kieferorthopädische Indikationsgruppen). Bei Abweichungen ab Grad 3 übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten. Auch Abweichungen des Grades 1 oder 2 können kieferorthopädisch notwendige Behandlungen erfordern. Die dürfen jedoch nicht zu Lasten der GKV erbracht werden. Im Falle einer Genehmigung tragen Versicherte zunächst einen Anteil von ca. 20 Prozent der Kosten. Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung wird die Summe zurückerstattet. Bestimmte Leistungen wie unsichtbare Brackets oder eine detaillierte Funktionsanalyse des Kiefergelenks dürfen die Krankenkassen aufgrund der gültigen Gesetzgebung nicht übernehmen. Grund: Nach verschiedenen Gesundheitsreformgesetzen (aktuell SGB V §12 Wirtschaftlichkeit) dürfen lediglich „ausreichend wirtschaftliche Maßnahmen“ bezahlt werden. Sogenannte „Außervertragliche Leistungen“ müssen Versicherte selbst tragen.
Die Erwachsenenbehandlung wird in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen – es sei denn, es liegt eine schwerwiegende Kieferfehlstellung vor, die zwingend kombiniert kieferorthopädisch/kieferchirurgisch korrigiert werden muss. Übernimmt die Krankenkasse Ihre Behandlungskosten, tragen Sie zunächst einen Anteil von ca. 20 Prozent, die nach erfolgreichem Abschluss zurückerstattet werden. Bestimmte Leistungen wie unsichtbare Brackets oder eine detaillierte Funktionsanalyse des Kiefergelenks übernimmt die Krankenkasse nicht. Grund sind diverse Gesundheitsreformgesetze wie aktuell SGB V §12 Wirtschaftlichkeit. Demnach dürfen nurmehr „ausreichend wirtschaftliche Maßnahmen“ bezahlt werden. Außervertragliche Leistungen müssen selbst getragen werden.
Sind Sie privat versichert, hänget es von Ihrem Versicherungsvertrag ab, ob und welchen Anteil an den Behandlungskosten die private Krankenversicherung übernimmt. Selbstverständlich erstellen wir gerne einen detaillierten Kostenplan, um ggf. auch bei Beihilfestellen die Möglichkeit einer Leistungserstattung abfragen zu können.
In der Regel erstatten die meisten Zusatzversicherungen im kieferorthopädischen Bereich nur dann Kosten, wenn der Vertragsabschluss bereits vor dem ersten Kontakt in der kieferorthopädischen Praxis erfolgt ist. Nachträgliche Versicherungsabschlüsse bergen die Gefahr eines Leistungsausschlusses.
Eine kieferorthopädische Behandlung kann als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Durch eine kieferorthopädische Behandlung kann der sogenannte Freibetrag überschritten werden. In diesem Fall können Sie die Kosten steuerlich geltend machen. Werfen Sie am besten einen Blick in das bei uns aufliegende Aufklärungsmaterial der BLZK. Für weitere Fragen rund um die Zahngesundheit können Sie sich kostenlos an die Patientenberatungsstelle der Bayerischen Landeszahnärztekammer wenden: Telefon: 01805 211366, (mittwochs: 15.00 bis 18.00 Uhr) oder unter berater@blzk.de
Für gewöhnlich rechnen wir immer zum Quartalsende jene Leistungen ab, die bis zu diesem Zeitraum erbracht wurden. Es gibt auch die Möglichkeit der Finanzierung: dann werden feste monatliche Raten per Lastschriftverfahren eingezogen. Gerne informieren wir Sie über individuelle Zahlungsvarianten.